Firmgemeinschafstage

Wenn die Firm­vor­be­rei­tung außer­halb der Pfar­rei bzw. Schu­le durch­ge­führt wird, und z.B. als Gemein­schafts­wo­chen­en­de in einem Jugend­haus statt­fin­det, über­nimmt das Bischöf­li­che Jugend­amt die Kos­ten für Unter­kunft, Ver­pfle­gung und Fahrtkosten.

Firm­ge­mein­schafts­ta­ge