Religiöse Einkehrtage und Fahrten

Reli­giö­se Ein­kehr­ta­ge und Fahr­ten für Jugend­li­che von 15 – 25 Jah­ren wer­den durch das Bischöf­li­che Jugend­amt mit einem Drit­tel der för­de­rungs­fä­hi­gen Kos­ten bezuschusst.