Religiöse Einkehrtage und Fahrten
Religiöse Einkehrtage und Fahrten für Jugendliche von 15 – 25 Jahren werden durch das Bischöfliche Jugendamt mit einem Drittel der förderungsfähigen Kosten bezuschusst.
Religiöse Einkehrtage und Fahrten für Jugendliche von 15 – 25 Jahren werden durch das Bischöfliche Jugendamt mit einem Drittel der förderungsfähigen Kosten bezuschusst.