Neubau, Renovierung und Ausstattung von Gebäuden oder Räumen kirchlicher Jugendarbeit
Das Bischöfliche Jugendamt Passau fördert über den Jugendheimbaufonds der Diözese Aufwendungen von Neubau/Renovierung und Ausstattung von Einrichtungen der kirchlichen Jugendarbeit. Antragsberechtigt sind alle kirchlichen Jugendgruppen und Jugendorganisationen des Ortes in Zusammenarbeit mit Pfarrer und Pfarrkirchenstiftung. Je nach Gesamtsumme beträgt der Zuschuss bis zu 50% der förderungsfähigen Kosten.
Neubau Renovierung und Ausstattung von Gebäuden oder Räumen kirchlicher Jugendarbeit